Folgende Rahmenvereinbarungen und Richtlinien gelten für Herz- und Rehasportgruppen der Landesarbeitsgemeinschaft Herz- und Kreislauf:
- Die Richtlinie der DGPR zur Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen und Rehabilitationsgruppen
- Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.V. über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining
- BAR Qualifikationsanforderungen für Übungsleiter
- Die Bestimmungen des Schutzes für Sozialdaten (SGB X, 2. Kapitel) werden beachtet.
- Alle Mitarbeiter haben die Einwilligungserklärung zur Schweigepflicht und zum Datenschutz unterschrieben