Steine am Strand
Gesundheits-Datenbank

Der Herzgruppenarzt

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihr Engagement als Herzgruppenarzt:

Die Herzgruppe ist eine Gruppe von Patienten mit chronischen Herz-Kreislaufkrankheiten, die sich auf ärztliche Verordnung (Formular 56) unter Betreuung des Herzgruppenarztes und eines speziell ausgebildetem Übungsleiters regelmäßig trifft. Ziel ist es, die Folgen der Herzkrankheit zu kompensieren und nachhaltige Sekundärprävention anzustreben.

Den größten Teil nimmt die Sport- und Bewegungstherapie ein. Die Herzgruppe bildet außerdem den optimalen Rahmen, sich untereinander über die Erkrankung auszutauschen. Weitere psychosoziale Aspekte wie das Erlenen von Stressmanagementtechniken und Änderungen im Ess- und Genussverhalten helfen, die Folgen der Krankheit zu überwinden und das weitere Fortschreiten zu verhindern.

Je nach körperlicher Leistungsfähigkeit gibt es die Übungsgruppe (Belastbarkeit < 1W/Kg Körpergewicht) und die Trainingsgruppe (Belastbarkeit > 1W/Kg Körpergewicht). Die Einteilung erfolgt durch den behandelnden Arzt (Hausarzt oder Kardiologe) mittels Belastungs-EKG und dem Herzgruppenarzt zu Beginn der Trainingsaufnahme. Es gibt auch gemischte Gruppen.

Ihre Aufgaben sind unter Anderem

  • sich über die aktuellen Untersuchungsbefunde der Teilnehmenden zu informieren,
  • zu Beginn jeder Übungsveranstaltung die Belastbarkeit durch Befragung festzustellen,
  • während der Übungen die Teilnehmenden zu überwachen,
  • den medizinischen und psychosozialen Betreuungs- und Beratungsbedarf einschließlich der Vermittlung von regelmäßigen gesundheitsrelevanten Informationen z. B. zur Medikation sowie zum Risikofaktorenmanagement und zu Gesundheitsbildungsmaßnahmen in einem geeigneten Rahmen sicherzustellen,
  • die bedarfsabhängige Kontaktaufnahme mit den verordnenden Ärztinnen und Ärzten zum verbesserten Informationsaustausch zu gewährleisten,
  • die abgestimmten Belastungsvorgaben einschließlich der Befunde sowie besondere Hinweise wie Einschränkungen usw. sind schriftlich zu dokumentieren

In der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.V. über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining sind die Vorgaben zum Rehasport geregelt. Zum 01.01.2022 gab es entscheidende Veränderungen für den Herzsport. Seitdem ist die ärztliche Betreuung von Herzgruppen wie folgt möglich:

Herzgruppenärzt*in ist ständig anwesend

Wie bisher

Herzgruppenärzt*in ist nicht ständig anwesend

Der*die Herzgruppenärzt*in visitiert mindestens alle sechs Wochen in der Gruppe. Die Absicherung in Notfallsituationen erfolgt durch entweder durch die ständige Anwesenheit einer Rettungskraft oder durch die Bereitschaft der/ des Herzgruppenärzt*in oder der Rettungskraft.

Ständige Bereitschaft des Herzgruppenarztes bzw. der -ärztin oder von Rettungskräften in diesem Sinne setzt voraus:

  • Bei jedem Notfall/Unfall ist der Herzgruppenarzt oder die -ärztin bzw. die Rettungskraft sofort zu kontaktieren. Voraussetzung ist deren lückenlose Erreichbarkeit durch die Übungsleitung.
  • Eintreffen des Herzgruppenarztes bzw. der -ärztin oder der Rettungskraft im Übungsraum unverzüglich nach Anforderung durch die Übungsleitung.

„Unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Diese Definition gilt für das deutsche Recht, wird aber von den Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht. „Unverzüglich“ in der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining bedeutet in diesem Sinne, dass der Herzgruppenarzt bzw. die Herzgruppenärztin oder die Rettungskraft in der Regel ohne schuldhaftes Zögern und unterhalb der regional gültigen Hilfsfrist im Übungsraum eintrifft. Die Hilfsfrist ist die Vorgabe für den einzuhaltenden Zeitraum vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallort. Als Orientierung wird ein Zeitraum von acht Minuten empfohlen. In der Herzinsuffizienzgruppe muss der/ die Ärztin ständig anwesend sein.

Für die betreuenden Herzgruppenärzte ist die Haftpflicht nicht über die allgemeine Sportversicherung von Sportvereinen abgedeckt. –

  • Niedergelassene Ärzte haben eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Herzgruppentätigkeit muss dort angegeben werden, ist aber i.d.R. beitragsfrei.
  • Krankenhausärzte oder sonstige angestellten Ärzte sind über den Arbeitgeber versichert und müssen klären, ob andere Tätigkeiten mit abgedeckt sind und sollten sich die Risikoabsicherung schriftlich bestätigen lassen.
  • Nicht oder nicht mehr tätige Ärzte müssen eine eigene Berufshaftpflicht abschließen. Über die persönliche Mitgliedschaft des Arztes in der DGPR ist die Haftpflicht für die Herzgruppentätigkeit versichert. Weitere Informationen dazu finden sie hier
Ärzte, die nebenberuflich bei gemeinnützigen Trägern – also meist Sportvereinen – Sport unterrichten / Herzgruppen betreuen, können nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3000 € jährlich steuerfrei erhalten („Übungsleiterfreibetrag“). Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ausdrücklich ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Patienten mit Herzinsuffizienz können in einer normalen Herzgruppe oft nicht optimal versorgt werden können. Die Herzinsuffizienzgruppe ist noch kleiner (max. 12 Patienten) und findet mit ständiger Arztanwesenheit und einem speziell ausgebildetem Übungsleiter statt. Neben der Sport- und Bewegungstherapie sind weitere Inhalte z.B. Gruppen- oder Einzelgespräche oder auch spielerische Aspekte.

Wird die Leistungsfähigkeit im Laufe des Trainings so weit verbessert, dass eine Teilnahme an einer „normalen“ Herzgruppe möglich ist, kann problemlos gewechselt werden. Wie Sie Ihren Patienten die Herzinsuffizienzgruppe verordnen können, erfahren Sie hier.