Mit der Neuauflage der BAR dürfen auch Rettung- und Notfallssanitäter mit dem Übungsleiter zusammen die Herzgruppe betreuen und die Notfallsitutationen absichern. Zu den Aufgaben gehören dabei z.B. Betreuung der Patienten, Unterstützung des Übungsleiters, Puls messen, Eingreifen in Notfallsituationen.
Erforderliche Qualifikationen für die Absicherung in Notfallsituationen:
- Ärzt*in mit praktischen Erfahrungen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
- Physician Assistant mit Kenntnissen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
- Rettungsassistent*in
- Notfallsanitäter*in
- Rettungssanitäter*in mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Anschluss an die Ausbildung mit Kenntnissen und Fertigkeiten im Notfallmanagement
- Fachkrankenpflegekräfte für Intensivpflege und Anästhesie.
Notfallmanagement in Herzsportgruppen
In Herzsportgruppen sind ein automatisierter externer Defibrillator (AED) und ein Notfallkoffer vorzuhalten. Es muss ein Notfallplan vorliegen. In regelmäßigen Abständen, mindestens 2x/ Jahr, sind während der Übungsveranstaltungen Notfallübungen durchzuführen, in denen auch die Teilnehmenden der Herzsportgruppen die Funktionsfähigkeit des Defibrillators (AED) kennenlernen. Dabei sollte auch der Ablauf im Falle eines Notfalls (wer übernimmt welche Aufgabe?) geübt werden (Nachweis der Durchführung z. B. über die Stundendokumentation).
Vergütung und Freibetrag
Ärzte, die nebenberuflich in gemeinnützigen Sportvereinen Herzgruppen leiten, üben eine einem Übungsleiter vergleichbare Tätigkeit aus, wenn der im Herzsport nebenberuflich tätige Arzt auf den Ablauf der Übungseinheiten und die Übungsinhalte aktiv Einfluss nimmt. Es handelt sich dann um eine nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigte Tätigkeit.
Wenn Rettungskräfte ebenfalls aktiv mit betreuen, gilt für sie ebenfalls eine begünstigte Tätigkeit und mögliche Nutzung des Freibetrages. Bitte fragen Sie zur Sicherheit vorab Ihr zuständiges Finanzamt!