Steine am Strand
Gesundheits-Datenbank

Verordnung von Herz- und Rehasport

Verordnung von Rehabilitationssport

Der behandelnde Arzt (Hausarzt oder Facharzt) stellt die Verordnung (Formblatt 56) aus. Diese muss die Diagnose, Ziel und Dauer enthalten. Anschließend muss die Kranken- oder Rentenkasse diese Verordnung genehmigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang von Rehabilitationssport in der Regel 50 Übungseinheiten, die innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten absolviert werden müssen.

Verordnung zur Teilnahme an einer Herzgruppe

In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehabilitationssports in Herzgruppen bei chronischen Herzkrankheiten 90 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 24 Monaten in Anspruch genommen werden können (Richtwerte). Bei herzkranken Kindern und Jugendlichen beträgt der Leistungsumfang 120 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten (Richtwerte).

Weitere Verordnungen sind möglich bei maximaler Belastungsgrenze < 1,4 Watt/kg Körpergewicht (Nachweise nicht älter als sechs Monate) als Folge einer Herzkrankheit oder aufgrund von kardialen Ischämiekriterien. Bei anderen Indikationen ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind (vgl. BAR Rahmenvereinbarung Ziffer 4.4.4).

Der Leistungsumfang beträgt bei weiterer Verordnung jeweils 45 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von zwölf Monaten in Anspruch genommen werden können (Richtwerte).

Gemäß der „BAR-Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ (Punkt 4.2.2) kann Rehabilitationssport in Herzgruppen ärztlich verordnet werden bei chronischen Herzkrankheiten (einschließlich koronarer Herzerkrankung, Herzinsuffizienz, Kardiomyopathien, Klappenerkrankungen und Z.n. kardio-vaskulären Interventionen/Operationen).

Rehabilitationssport in Herzgruppen kann nach wiederholter abgeschlossener Akutbehandlung insbesondere erneut in Betracht kommen

  • nach akutem Herz-Kreislaufstillstand/Reanimation
  • nach akutem Koronarsyndrom (ACS) (akuter Myokardinfarkt, instabile Angina pecoris)
  • nach koronarer Bypass-Operation (CABG)
  • bei chronischem Koronarsyndrom (CCS)
  • nach operativem/r oder interventionellem/r Herzklappenersatz und -korrektur
  • bei Patient*innen mit implantiertem Cardioverter-Defibrillator (ICD), Resynchronisationstherapie (CRT) und mit tragbarer Defibrillatior-Weste (WCD)
  • nach Pulmonalvenenisolation, Katheterablation oder -modifikation von Vorhofflimmern, Reentrytachikardien oder ventrikulären Tachikardien
  • bei systolischer oder diastolischer Herzinsuffizienz
  • bei Patient*innen mit Herzunterstützungssystem (VAD)
  • nach Herztransplantation (HTX)
  • nach Operation oder Intervention an der Aorta (Dissketion, Aneurysma)
  • nach Lungenarterienembolie (LAE) mit oder ohne tiefe Venenthrombose (TVT)
  • bei pulmonaler Hypertonie (PH) verschiedener Ursachen
  • nach Myokarditis
  • bei interventionell oder operativ versorgten angeborenen Herzfehlern (EMAH, AHF)
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Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Kardiovaskuläre Belastbarkeit nach standardisierter Fahrradergometrie unter Medikation — mindestens 0,4 Watt/kg Körpergewicht
  • Stabile kardiovaskuläre Symptomatik unter Medikation
  • Keine, die Motorik wesentlich einschränkende, orthopädische Erkrankung

Die kardiovaskuläre Belastbarkeit sollte im Verlauf bei fehlender akuter Symptomatik einmal im Jahr kontrolliert werden.

  • ADHS
  • Amputationen/ Gliedmassenschäden
  • Chronische Lungenerkrankungen
  • Diabetes mellitus
  • Geistige Behinderungen
  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Mehrfachbehinderungen
  • Morbus Bechterew
  • Neurologische Erkrankungen wie z.B. Multiple Sklerose
  • Osteoporose
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Schäden an Stütz- und Bewegungsapparat
  • Sonstige orthopädische Schäden
  • Wirbelsäulen-/ Haltungsschäden
  • Zustand nach künstlichem Gelenkersatz

Die Herzgruppe ist eine Gruppe von Patienten mit chronischen Herz-Kreislaufkrankheiten, die sich auf ärztliche Verordnung (Formular 56) unter Betreuung des Herzgruppenarztes und eines speziell ausgebildetem Übungsleiters regelmäßig trifft. Ziel ist es, die Folgen der Herzkrankheit zu kompensieren und nachhaltige Sekundärprävention anzustreben.

Den größten Teil nimmt die Sport- und Bewegungstherapie ein. Die Herzgruppe bildet außerdem den optimalen Rahmen, sich untereinander über die Erkrankung auszutauschen. Weitere psychosoziale Aspekte wie das Erlenen von Stressmanagementtechniken und Änderungen im Ess- und Genussverhalten helfen, die Folgen der Krankheit zu überwinden und das weitere Fortschreiten zu verhindern.

Je nach körperlicher Leistungsfähigkeit gibt es die Übungsgruppe (Belastbarkeit < 1W/Kg Körpergewicht) und die Trainingsgruppe (Belastbarkeit > 1W/Kg Körpergewicht). Die Einteilung erfolgt durch den behandelnden Arzt (Hausarzt oder Kardiologe) mittels Belastungs-EKG und dem Herzgruppenarzt zu Beginn der Trainingsaufnahme. Es gibt auch gemischte Gruppen.

Patienten mit Herzinsuffizienz sind oft körperlich so wenig belastbar, dass sie in einer normalen Herzgruppe nicht optimal versorgt werden können – sie müssen oft Pause machen. Hier setzt die Herzinsuffizienzgruppe an: In einer noch kleineren Gruppe (max. 12 Patienten) wird unter ständiger Anwesenheit eines Arztes und mit einem speziell ausgebildetem Übungsleiter ein Trainingsprogramm durchgeführt, dass optimal auf die Leistungsfähigkeit der Patienten abgestimmt ist.

Sie kreuzen dazu bitte auf der Verordnung (Muster 56) „sonstiges“ an und tragen „Herzinsuffizienzgruppe“ ein. Die Kostenübernahme der meisten Krankenkassen ist gesichert.