Steine am Strand
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Impfplicht für ÜbungsleiterInnen im Rehasport: Ja oder nein?

Liebe Vereinsvertreter, Übungsleiterinnen & Übungsleiter!

Mit folgendem Informationsschreiben unserer Dachorganisation der DGPR (siehe Ende des Artikels) möchte die LAG Sie über die Auswirkungen der kommenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen das Coronavirus auf die Herz-, Herzinsuffizienz- und Rehasportgruppen informieren.

Fazit daraus: Zusammenfassend müssen wir – Stand heute – davon ausgehen, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes im Rehasport Anwendung in der Betreuung der Gruppen finden wird. Definitiv geklärt scheint dies jedoch noch nicht. Eine diesbezügliche Anfrage der DGPR an das Bundesgesundheitsministerium läuft bereits.

Außerdem finden Sie ebenfalls am Ende des Artikels ein FAQ-Dokument des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Frage 15 und 16 klären eindeutig, dass wenn eine Impflicht besteht,  auch ehrenamtlich tätige ÜbungsleiterInnen (bspw. auf ÜL-Freibetrag oder Ehrenamtspauschale) betroffen sind und was unter „tätig sein“ zu verstehen ist.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, leiten wir diese an Sie weiter.

Bei Rückfragen melden Sie sich gern und geben Sie diese Informationen auch gerne weiter!