Herzgruppen
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Ähnlich wie sich das Bundessozialgericht bereits zum „Funktionstraining“ ausgesprochen hat, hat der 1. Senat in seiner Sitzung vom 02.11.2010 entschieden, dass der verordnete Reha-Sport in Gruppen nicht als bloße „Hilfe zur Selbsthilfe“ angelegt sei. Das BSG verneint ausdrücklich die zeitliche Begrenzung, da hier das Erlebnis des Gruppenangebotes in besonderer Weise rehabilitativ wirke.
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