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Wie entsprechende Landesarbeitsgemeinschaften in anderen Bundesländern versteht sich die LAG Schleswig-Holstein als koordinierende und kooperierende Arbeitsgemeinschaft für die relevanten Berufsgruppen, Institutionen, Behörden und Einzelpersonen, die sich aktiv mit dem Problem der Rehabilitation und Prävention von chronischen Herzkrankheiten befassen. Helfen Sie auch weiterhin der Herzgesundheit vor Ort. Unterstützen Sie unser Engagement für die Menschen im Land Schleswig-Holstein! |
Seit 1. September 2011 gibt es eine neue Durchführungsvereinbarung mit erhöhten Erstattungssätzen. Diese Durchführungsvereinbarung gilt exklusiv für Herzgruppen der LAG SH bzw. DGPR. Herzgruppen bei anderen Verbänden können lediglich die bisherigen Erstattungssätze abrechnen. Die komplette Durchführungsvereinbarung finden Sie im Anhang!
Neue Rahmenvereinbarung für den Rehabilitationssport in HerzgruppenSeit 1.1.2011 ist die neue Rahmenvereinbarung mit den Kostenträgern (GKV, Rentenversicherung und Unfallkassen) für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining in Kraft treten.
Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für weitere Verordnungen bedeutend erweitert.
Seit 1. Juli 2011 neues Formular 56
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| [ab 1.1.2011] | 720 Kb | |
| [ab 1.7.2011] | 717 Kb | |
| [ab 1.9.2011] | 4288 Kb |
Ähnlich wie sich das Bundessozialgericht bereits zum „Funktionstraining“ ausgesprochen hat, hat der 1. Senat in seiner Sitzung vom 02.11.2010 entschieden, dass der verordnete Reha-Sport in Gruppen nicht als bloße „Hilfe zur Selbsthilfe“ angelegt sei. Das BSG verneint ausdrücklich die zeitliche Begrenzung, da hier das Erlebnis des Gruppenangebotes in besonderer Weise rehabilitativ wirke.
Im Wortlaut finden Sie den Terminbericht Nr. 59/10 auf unserer Seite für die Herzgruppenträger.
| [Terminbericht Nr. 59/10] | 362 Kb |
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