Mitgliedschaft
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Wenn Sie Mitglied bei uns werden wollen, finden Sie hier die entsprechenden Formulare. Im Zeitalter der modernen Technik gibt es leider noch immer einige Mitglieder, die zwar einen Computer haben, aber nicht daran denken, Ihren Mitgliedsbeitrag per Lastschrift einziehen zu lassen. Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bedeutet das viel Arbeit: Erteilen Sie uns daher bitte - gleich beim Eintritt - eine Lastschriftermächtigung. Denken Sie bitte auch daran, beim Wechsel Ihrer Bank oder Sparkasse Ihre neue Kontoverbindung mitzuteilen. Herzlichen Dank! Wir freuen uns, Sie im Kreis der LAG zu begrüßen!
Glücklicherweise bleiben wir Menschen heutzutage länger gesund, werden so immer älter und können Freude am Leben verspüren.
Für einige Teilaufgaben der schleswig-holsteinischen Gesundheitsziele erhalten wir öffentliche Zuschüsse des Landes Schleswig-Holstein. Darüber hinaus steuern unsere Mitglieder durch ihre Beiträge zur Erfüllung unserer Aufgaben bei.
Die LAG ist Ihr kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen zu Herzkreislauf-Erkrankungen. Als gemeinnütziger Verband sind wir für jede finanzielle Unterstützung dankbar. Ihre Spende erreicht bei uns volle Wirkungskraft! Jeder Betrag hilft - auch 10 €! Nutzen Sie die Online-Spendenmöglichkeit oder überweisen Sie Ihre Spende mit dem Verwendungszweck "Spende" auf folgendes Konto: Kontoinhaber LAG SH (Landesarbeitsgemeinschaft Herz und Kreislauf in Schleswig-Holstein e.V.) Dank gilt auch Spendern, die anlässlich Ihres Jubiläums auf Geschenke verzichten und ihre Gäste zu Spenden zugunsten der LAG auffordern. Wir danken allen Spendern sehr herzlich! Die Satzung ist die Grundlage eines jeden Vereins.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Vereinsorgane sind a) die Mitgliederversammlung Die Mitglieder des Vorstandes und des Beirates sowie die Kassenprüfer sind für den Verein ehrenamtlich tätig. Damit verbundene Auslagen sind vom Verein im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten.
§ 6 Vorstand
§ 7 Zuständigkeit des Vorstandes
§ 8 Beirat
§ 9 Mitgliederversammlung
§ 10 Finanzen
§ 11 Kassenprüfung Die Kasse des Vereins wird durch die Kassenprüfer jährlich vor der Mitgliederversammlung geprüft. Über vorgefundene Mängel ist der Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht. Bei ordnungsgemäßer Führung beantragen sie die Entlastung des Vorstandes.
Mitgliedsbeiträge der DGPR –
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© herzintakt | Landesarbeitsgemeinschaft Herz und Kreislauf in Schleswig-Holstein e.V.
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