Die Aufgaben können je nach Träger leicht variieren. Im Allgemeinen haben Herzgruppenübungsleiterinnen und Übungsleiter folgende Aufgaben:
- Didaktisch-methodische Aufbereitung der Übungsinhalte unter Beachtung medizinischer, pädagogisch-psychologischer und sportmethodischer Prinzipien und Gesetzmäßigkeiten
- Planung und Durchführung des Bewegungsprogramms unter Beachtung der individuellen Belastbarkeit des einzelnen Teilnehmers, nach Abstimmung mit dem Gruppenarzt und unter Beachtung der Eigenverantwortung und Sorgfaltspflicht
- Mitwirkung an ergänzenden Inhalten und Rahmenprogrammen hinsichtlich der Lebensstiländerung
- Enge Zusammenarbeit und Absprachen mit dem Gruppenarzt und dem Träger der Gruppe
-
Aktive Teilnahme am Qualitätsmanagement und Dokumentationspflicht
- Verordnungsunterlagen (Muster 56)
- Befähigung der Teilnehmer zum Führen der Teilnahmebestätigung und der Belastungsdokumentation
- Gruppenliste
- Prüfung einer möglichen Folgeverordnung gemeinsam mit dem Gruppenarzt