Mitgliedsbeiträge der DGPR –
Sonderregelung für Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft
Für Einzelmitglieder der LAG reduziert sich der Jahres-Mitgliedsbeitrag in der DGPR auf die Hälfte
- für Ärzte von € 100 € auf 50 €,
- für alle anderen Berufsgruppen von 75 € auf 37,50 €.
Bei bestehender Mitgliedschaft erfolgt die Reduzierung nur auf Antrag. Diesem Antrag an die DGPR muss eine Mitgliedsbescheinigung der LAG beigefügt werden.