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Aufbau eines AED-Katasters

Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein und LAG bauen AED-Kataster auf

Dass ein AED zusammen mit einer Herz-Lungen-Wiederbelebung Leben retten kann, ist hinlänglich bekannt.
Damit Sie wissen, an welchen öffentlich zugänglichen Standorten, Sie AEDs finden, bauen wir bis Ende 2009 ein Online-AED-Kataster auf.

Ein Anliegen der LAG ist die Verbreitung von AEDs, die insbesondere an Orten zum Einsatz kommen können, die von vielen Personen aufgesucht werden (z. B. Einkaufszentren, Bahnhöfe, Schwimmbäder etc.). In den letzten Jahren haben erfreulicherweise zahlreiche Firmen, öffentliche Verwaltungen und andere Einrichtungen in Schleswig-Holstein AEDs installiert.

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AEDs in schleswig-holsteinischen Sparkassen

Landesarbeitsgemeinschaft Herz und Kreislauf und schleswig-holsteinische Sparkassen fördern Versorgung mit AEDs (Automatisierte Externe Defibrillatoren)

In einer beispielhaften Kooperation zwischen den schleswig-holsteinischen Sparkassen und der Landesarbeitsgemeinschaft Herz und Kreislauf in Schleswig-Holstein e.V. (LAG) sollen langfristig die Geschäftsstellen der Sparkassen in Schleswig-Holstein mit einem Automatisierten Externen Defibrillator (AED) ausgestattet werden. In Zusammenarbeit mit dem Sparkassen- und Giroverband sind bereits oder werden in Kürze 27 Standorte von der LAG mit einem AED ausgestattet.

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Maßnahmen zur Bekämpfung von Herzkreislauf-Erkrankungen

Unter der Kennzeichnung „Drucksache 614/07“ (www.bundesrat/parlamentsmaterialien/drucksachen) hat der Deutsche Bundesrat am 28.08.07 eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli veröffentlicht, die nicht nur die problematische Entwicklung aufzeigt, sondern auch überraschend deutlich detaillierte Forderungen im Sinne einer Verhältnisprävention von Herz-Kreislauferkrankungen formuliert.

Das Europäische Parlament (EP) kann zu jedem ihm wichtig erscheinenden Thema Entschließungen annehmen, um Diskussionen in Europa anzustoßen und institutionelle Entwicklungen voranzubringen. Antragsberechtigt ist jeder Abgeordnete des EP. Eine Entschließung des EP ist rechtlich nicht bindend, sondern enthält lediglich Zielformulierungen. Darin wird die Position des EP zu einem Thema zum Ausdruck gebracht und weitere Institutionen aufgefordert, die formulierte Position zu unterstützen. Um Aufforderungen des EP an die Mitgliedsstaaten auf Landesebene aufzugreifen, die in die Entschließung eingeflossen sind, und diesen Nachdruck zu verleihen, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag zu formulieren, in dem die Landesregierung/Bundesregierung aufgefordert wird, entsprechend der Leitlinie des EP zu handeln. (SPD-Fraktion Schleswig-Holsteinischer Landtag)

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