Mitgliedschaft
Unsere Satzung
Die Satzung ist die Grundlage eines jeden Vereins.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Vereinsorgane sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der Beirat
Die Mitglieder des Vorstandes und des Beirates sowie die Kassenprüfer sind für den Verein ehrenamtlich tätig. Damit verbundene Auslagen sind vom Verein im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten.
§ 6 Vorstand
§ 7 Zuständigkeit des Vorstandes
§ 8 Beirat
§ 9 Mitgliederversammlung
§ 10 Finanzen
§ 11 Kassenprüfung
Die Kasse des Vereins wird durch die Kassenprüfer jährlich vor der Mitgliederversammlung geprüft. Über vorgefundene Mängel ist der Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht. Bei ordnungsgemäßer Führung beantragen sie die Entlastung des Vorstandes.
§ 12 Auflösung
© herzintakt | Landesarbeitsgemeinschaft Herz und Kreislauf in Schleswig-Holstein e.V.
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