Zum Beispiel:
- Patienten mit koronarer Herzerkrankung
- mit stabiler Angina pectoris
- nach Herzinfarkt und Reinfarkt
- nach Bypassoperation
- nach Ballondilatation, der sog. "perkutanen transluminalen coronaren Angioplastie" (PTCA)
- Patienten mit Herzfehlern und Herzklappenfehlern, insbesondere nach operativer Korrektur
- Patienten nach Herztransplantation
- Patienten nach Myocarditis
- Patienten mit Kardiomyopathien (KM) -nicht obstruktive-
- Patienten nach Schrittmacherimplantation
- Patienten mit implantiertem Defibrillator
- Patienten mit ausgesprochen funktionellen Herz-Kreislauf-Störungen, z. B. dem hyperkinetischen Herzsyndrom
An medizinischen Unterlagen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, sind erforderlich:
- Ärztlicher Untersuchungsbefund
- Ergometerbelastung
- bei Bedarf Bestimmung der linksventrikulären Funktion, z. B. Echo
- Bei Herzpatienten mit Anschluss-Heilbehandlung oder nach regulärer Heilmaßnahme: der Bericht der Rehabilitationsklinik
- So sieht z. B. die Verordnung des Hausarztes aus:
Rezept: Verordnung auf Rezept mit Diagnose (keine Einschränkung der Dauer) oder Formular 56 (für 90 UE/30 Monate)
Diagnose: Zustand nach Myokard-Infarkt
Der Patient legt das rosa Formular (56) zur Genehmigung und Kostenübernahme bei der Krankenkasse vor (gesetzlich Versicherte).

