Ärzte
Neue Durchführungsvereinbarung exklusiv für Herzgruppen der LAG SH bzw. DGPR
Durchführungsvereinbarung mit den Primärkassen
Rückwirkend zum 01.01.2012 kann jetzt auch eine Vergütung für die Mitglieder der Primärkassen in der Herzgruppe mit 7,00 € / UE abgerechnet werden.
Diese Vereinbarung gilt für alle Betriebskrankenkassen, die Mitglied im BKK Landesverband Nord sind, für die landwirtschaftliche Krankenkasse für Hamburg und Schleswig-Holstein und die IKK Nord. Ausgenommen ist die AOK NordWest, mit der die Verhandlungen noch laufen.
Die o. g. Kassen haben die Durchführungsvereinbarung des vdek vom 01.09.2011 gleichlautend mit Wirkung zum 01.01.2012 übernommen, allerdings die gesundheitsbildenden Maßnahmen ausgeschlossen. Diese sollen separat verhandelt werden. Hier besteht die berechtigte Forderung der Kostenträger nach einem gesicherten Qualitätsstandard und Zertifizierungskriterien.
Seit 1. September 2011 gibt es eine neue Durchführungsvereinbarung mit erhöhten Erstattungssätzen. Diese Durchführungsvereinbarung gilt exklusiv für Herzgruppen der LAG SH bzw. DGPR. Herzgruppen bei anderen Verbänden können lediglich die bisherigen Erstattungssätze abrechnen.
Die komplette Durchführungsvereinbarung finden Sie im Anhang!
Seit 1.1.2011 ist die neue Rahmenvereinbarung mit den Kostenträgern (GKV, Rentenversicherung und Unfallkassen) für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining in Kraft treten.
Den vollständigen Wortlaut der Vereinbarung können Sie hier ansehen und runterladen.
Wesentliche Änderungen
Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für weitere Verordnungen bedeutend erweitert.
Im Zusammenhang mit der geänderten Rahmenvereinbarung vom 01.01.2011 ist seit 1. Juli 2011 ein neues Formular 56 gültig (s. Anlage). Unseren Herzgruppen werden wir auf Anforderung die benötigte Menge zur Verfügung stellen, z.Zt. befindet sich der Vordruck allerdings in der Vorbereitung.
Alle Neuverordnungen ab 01.07.11 sollten nur noch mit diesem Formular erfolgen. Bis dahin müssen die Angaben auf dem alten Formular entsprechend der geänderten Bedingungen geändert werden.
| [ab 1.1.2011] | 720 Kb | |
| [ab 1.7.2011] | 717 Kb | |
| [ab 1.9.2011] | 4288 Kb | |
| [Anerkennung in SH] | 165 Kb |
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