Jeder approbierte Arzt ist berechtigt, eine Herzgruppe zu beaufsichtigen. Ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Herz-Erkrankungen, die sichere Handhabung von Notfallmaßnahmen bei kardinalen Zwischenfällen sowie Kenntnisse über Rehabilitationsmöglichkeiten werden erwartet. Eigene sportliche Vorerfahrungen wären wünschenswert.
Die einzelnen Aufgaben sind:
- Feststellung der Eignung für die Teilnahme an der Bewegungstherapie in Herzgruppen und Zuordnung in die richtige Gruppe auf der Grundlage der aktuellen Belastungsdaten und Diagnosen
- Konsultation und Zusammenarbeit mit dem verordnenden Arzt hinsichtlich der erforderlichen Belastungsdaten, bei neuen Auffälligkeiten und erforderlichen Kontrolluntersuchungen
- Kurzanamnese zu Beginn jeder Übungsstunde (Befragung, RR, Puls)
- Überwachung der Inhalte und der Belastungsgestaltung der Übungsstunde, Beratung des Übungsleiters
- Kontrolle und Sicherung der Einsatzbereitschaft der Notfallausrüstung
- Dokumentationspflicht nach § 11 der Berufsordnung für deutsche Ärzte
- Verordnungsunterlagen (Vordruck 56)
- Notfallkoffer-Protokoll und Notfallkofferkontrolle
- Zwischenfallprotokoll
- Ärztliche Aufklärungspflicht (Eingriffs-, Risiko- oder Selbstbestimmungsaufklärung, „informed consent“, auch durch verordnenden Arzt möglich)
- Mitwirkung bei Informationen, Seminaren, Vorträgen hinsichtlich Lebensstiländerung
- Prüfung, Beratung und Abstimmung mit dem Patienten und dem verordnenden Arzt hinsichtlich einer möglichen Folgeverordnung bei Ablauf der Regelleistung des Kostenträgers