Ärzte
Leistungsanspruch für die Teilnahme an einer Herzgruppe
Mit dem Formular 56 (Antrag auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport s.u.) können Sie, bei entsprechender Indikation, Ihren Patienten die Teilnahme an einer Herzgruppe verordnen. Diese Verordnung muss von dem jeweiligen Kostenträger (GKK oder DRV) vor Beginn der Teilnahme bestätigt werden.
Dem Patienten stehen dann 90 UE innerhalb von 30 Monaten zu, die z. Zt. von den Kostenträgern in Schleswig-Holstein mit 6 € pro Einheit vergütet werden.
Eine Folgeverordnung war bisher an gewisse Voraussetzungen geknüpft, u.a. geringe Belastungsfähigkeit und dem, aus medizinischer Sicht, nicht zu verantwortenden selbständigen körperlichen Training des Patienten.
Mit seinem Urteil vom 17. Juni 2008, AZ. B 1 KR 31/07 R, hat das Bundessozialgericht diese Einschränkungen des Leistungsumfangs verneint.
Bei einer Herz-Kreislauferkrankung sind jetzt also weitere Verordnungen möglich in gleichem Umfang wie die Erstverordnung, so sie aus ärztlicher Sicht angemessen erscheinen.
Die Einschränkungen, die bisher für eine Folgeverordnung dokumentiert werden mussten, sind damit hinfällig, d.h. es gibt keine "Folgeverordnung" sondern eine "weitere Verordnung".
Einige Kostenträger kennen dieses Urteil leider nicht. Daher sollten Ihre Patienten immer in jedem Einzelfall Widerspruch einlegen.
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